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30.01.2012 - Regionalangaben auf Verpackungen

Woher ein Produkt kommt, das ist immer eine Frage, die man sich stellt, bevor man dies bestellt. Die einzige Möglichkeit dies herauszufinden ist die Verpackung. Doch auf den Verpackungen stehen auch nicht immer die Informationen, die man gerne haben möchte. Abhilfe schaffen will nur Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Sie will ein sogenanntes Regionalfenster für die Verpackung haben. Auf diesem soll die Herkunft der Zutaten vermerkt sein. Das ist dem Prinzip nach eine sehr gute Idee, dies sagen auch Händler und Hersteller. Doch es gibt natürlich auch hier gewisse Skepsis. Dennoch wäre es für die Verbraucher wieder eine gewisse Sicherheit, die sie erlangen, um letztlich auch zu wissen, ob sie das Lebensmittel auch wirklich vertragen. Denn die Inhaltsstoffe können für einige Verbraucher auch total schädlich sein. Allerdings sieht es aus, dass Lebensmittel in Deutschland nicht dort hergestellt bzw. verarbeitet (von den Zutaten her), wo sie auch verpackt werden.

Schinken aus dem Schwarzwald

Das beste Beispiel dafür sind die Krabben aus der Nordsee. Sie werden in der Nordsee gefangen und in Nordafrika verarbeitet, dann mit dem LKW wieder zurück nach Deutschland zum Verpacken gebracht. Da fragt sich, ob es sich um ein afrikanisches Produkt oder um ein deutsches Produkt handelt. Ein weiteres Beispiel ist der Schwarzwälder Schinken. Bei diesem wird jedoch genau darauf geachtet, dass er wirklich im Schwarzwald verarbeitet wird, wobei es nicht so ist, dass das Fleisch nicht aus dem Schwarzwald stammt. Verbraucher, die das nicht wissen, glauben dies jedoch. Selbst bei einem derartigen Spitzenprodukt ist also die Kennzeichnung nicht eindeutig.

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25.01.2012 - Verpackungen halten nicht was versprechen

Verbraucher lassen sich sehr leicht beeinflussen. Sie glauben alles, was auf der Verpackung steht und dort auch abgebildet ist. Dabei sind es bei den Lebensmittel-Verpackungen Trugbilder, die abgebildet sind. Denn was sich letztlich auf dem Teller präsentiert an Fleisch oder auch an Klößen entspricht wirklich nicht dem, was auf der Verpackung abgebildet. Doch diese Abbildungen liegen alle im legalen Rahmen. Dies bedeutet, dass wenn ein Gericht mit reichlich Gemüse gezeigt wird und in der Verpackung nicht so viel Gemüse enthalten ist, dann hat der Verbraucher wenig Chancen sein Geld wieder zu bekommen. Doch nicht nur Tiefkühlgerichte sind betroffen, wobei es bei diesen besonders stark ausgeprägt ist. Auch andere Lebensmittel entsprechen meist von der äußeren Aufmachung her nicht dem, was man letztlich bekommt. Anders sieht es bei den Non-Food Artikeln aus. Was abgebildet ist auf einer Verpackung von Föhn oder einem anderen Gerät, das muss natürlich auch dem realen Gerät entsprechen.

Optik zählt

Bei den Verbrauchern jedoch zählt vor allem die Optik. Und das wissen die Hersteller auch. Aus diesem Grund versuchen sie natürlich mit allen Tricks ihr Produkt entsprechend glänzen zu lassen auf einer Papier- bzw. Kartonverpackung. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um einen psychologischen Trick. Verbraucherschützer gehen gegen diesen Missstand meist auch vor. Eine weitere Sache ist die Beschreibung bzw. die Angabe der Inhaltsstoffe. Hier hat sich in den letzten Jahren allerdings sehr viel getan. Die Vorschriften sind hier sehr viel strenger geworden. Auch die EU hat einige Richtlinien in dieser Hinsicht erlassen. Das heißt auch beim Einkauf in einem Nachbarland trifft man auf die gleichen strengen Vorgaben.

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